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Die UN hat schon öfter Wahlen für Demokratische Parlamente beobachtet. Manchmal war sie sogar die ausrichtende Organisation. | zurück |
Wahlbeobachtung kann man sowohl als Krisenprävention, als auch als Friedenskonsolidierung betreiben. Meist war sie allerdings eher ein Instrument der Friedenskonsolidierung. Die Wahlbeobachtung bezieht sich nicht nur auf den Tag der Wahl, sondern es werden auch schon die Bekanntmachung der Wahlen sowie der Eintrag ins Wahlregister, bzw. auch die Benachrichtigung der Wähler kontrolliert. Es wird auch kontrolliert, ob eine Partei oder Organisation bei der Aufstellung der Kandidaten benachteiligt oder behindert wurde. Am Tag der Wahl wird geprüft, ob die Wahlurnen versiegelt sind, ob nicht Wähler doppelt wählen, ob das Wahllokal auch zu finden ist. Ob Wähler an der Wahl gehindert werden. Nach der Wahl wird auch kontrolliert, ob richtig ausgezählt wird, und ob die Ergebnisse richtig übermittelt werden. Dies bedarf geschulter Fachkräfte. Manchmal wird die UN oder auch die OSZE selbst zum Ausrichter der Wahl. Dies aber nur in seltenen Fällen. Denn damit ist die UN oder die OSZE eher überfordert. Dafür braucht man eine Menge Personal, dass auch kontolliert werden muß. Schließlich müssen die Bürger eines Staates auch mal eigenständig wählen können. Die Wahlbeobachter sind nicht bewaffnet und werden meist auch nicht von UN-Blauhelm-Soldaten begleitet. | ||
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Literatur:
Johan Galtung, Friede mit friedlichen Mitteln, Opladen,
Leske
und Budrich,
1998 |
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Ecosia.org | Links:
Agenda für den Frieden (Institut für Friedenspädagogik Tübingen) |
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Erstellt am 11.02.2002, Version vom 4.11.2017, Johannes
Fangmeyer, GNU-FDL |
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