Home Personen Verfahren Organisationen Geschichte Grundbegriffe Impressum Diskussion Grundlagen Blog |
Wehrdienstverweigerung ist kein
Menschenrecht. In einigen Ländern ist Wehrdienstverweigerung
immer
noch Strafbar. |
zurück![]() ![]() |
In Deutschland
wurde im Zuge der Wiederbewaffnung auch die
Wehrdienstverweigerung erlaubt. Man darf allerdings nur den
Dienst mit der Waffe verweigern. Zivildienstleistende können
aber im Verteidigungsfall zum Sanitätsdienst und für
Versorgungsfahrten bei der Bundeswehr herangezogen werden.
Wenn man den
Wehrdienst ablehnt, muß man als Ausgleich Zivildienst
leisten. Der
ist nach Gesetz drei Monate länger als der Wehrdienst. Dafür
braucht
man danach keine Übungen mehr mitzumachen. In den letzten
Jahren liegt
die Zahl der Zivildienstleistenden deutlich über 100.000
Männer. Im Zweiten Weltkrieg gabe es ca 250.000 Deserteure. Viele wurden hingerichtet oder inhaftiert. Die Strafe wurde auch nach dem Krieg nicht annuliert. Deshalb gibt es die Forderung nach einem Menschenrecht auf Wehrdienstverweigerung bzw. Kriegsdienstverweigerung. Es würde die Lage der Deserteure entscheidend verbessern und mehr Männer ermutigen, den Kriegsdienst zu verweigern. Aber viele Staaten sind noch dagegen. In Deutschland gibt es einige Städte, die Deserteure aus allen möglichen Ländern aufnehmen. |
||
buecherfinder bookbutler |
Literatur:
|
|
Ecosia.org | Links: DFG-VK http://www.connection-ev.de/ Mit Wehrdienstverweigerung, Deserteur oder Zivildienst
suchen |
|
Erstellt am 6.02.2005, Version vom 4.11.2017, Johannes
Fangmeyer, GNU-FDL |
zurück
Top |