Wehrdienstverweigerung
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Wehrdienstverweigerung ist kein Menschenrecht. In einigen Ländern ist Wehrdienstverweigerung immer noch Strafbar.
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In Deutschland wurde im Zuge der Wiederbewaffnung auch die Wehrdienstverweigerung erlaubt. Man darf allerdings nur den Dienst mit der Waffe verweigern. Zivildienstleistende können aber im Verteidigungsfall zum Sanitätsdienst und für Versorgungsfahrten bei der Bundeswehr herangezogen werden. Wenn man den Wehrdienst ablehnt, muß man als Ausgleich Zivildienst leisten. Der ist nach Gesetz drei Monate länger als der Wehrdienst. Dafür braucht man danach keine Übungen mehr mitzumachen. In den letzten Jahren liegt die Zahl der Zivildienstleistenden deutlich über 100.000 Männer.
Im Zweiten Weltkrieg gabe es ca 250.000 Deserteure. Viele wurden hingerichtet oder inhaftiert. Die Strafe wurde auch nach dem Krieg nicht annuliert. Deshalb gibt es die Forderung nach einem Menschenrecht auf Wehrdienstverweigerung bzw. Kriegsdienstverweigerung. Es würde die Lage der Deserteure entscheidend verbessern und mehr Männer ermutigen, den Kriegsdienst zu verweigern. Aber viele Staaten sind noch dagegen.
In Deutschland gibt es einige Städte, die Deserteure aus allen möglichen Ländern aufnehmen.

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Literatur:



Ecosia.org

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Links:

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Mit Wehrdienstverweigerung, Deserteur oder Zivildienst suchen


Email Erstellt am 6.02.2005, Version vom 4.11.2017, Johannes Fangmeyer, GNU-FDL
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